Das BaSTi (R) ist ein durch die bayerische Staatsregierung gefördertes bayernweit gültiges Tarifangebot, das allen Reisenden bei Einzelfahrten mit den Regionalzügen und S-Bahnen in Bayern zu bestimmten Zeiten die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades ermöglicht und somit einen Beitrag zur ökologischen Verkehrswende leistet.
Das BaSTi (R) kostet 1 Euro und ist über die digitalen Vertriebskanäle (z.B. Internetseiten, Ticket-Apps) sowie an den Fahrkartenautomaten erhältlich.
Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren ist unentgeltlich.
Zusammengeklappte Fahrräder oder Fahrradanhänger, die auf den vorgesehenen Ablageflächen für Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können, werden unentgeltlich befördert.
Erstattung und Umtausch eines bereits erworbenen BaSTi (R) sind ausgeschlossen.
Jede:r Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Auch Fahrräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt Leistung (Pedelecs) dürfen mitgenommen werden. Die Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen und in Fahrradabteilen untergebracht werden. Die Mitnahme von Fahrrädern kann aufgrund von Platzmangel abgelehnt werden; es besteht kein Anspruch auf Beförderung.
Auf Mehrzweckflächen, die z.B. auch für den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen oder Traglasten vorgesehen sind, haben Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Traglast Vorrang.
Sofern ausreichend Platz vorhanden ist dürfen auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet das Zugpersonal über die Mitnahme.
Lastenfahrräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Das BaSTi (R) gilt für eine Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns seit 10. Dezember 2023.
Das BaSTi (R) gilt NICHT auf den folgenden Regionalverkehrslinien:
Das BaSTi (R) gilt nicht zu den folgenden Zeiten:
Ganzjährig:
Im Sommerhalbjahr (15.3. – 3.10.):