Die Mitnahme eines Fahrrads in S-Bahnen, U-Bahnen und in freigegebenen Regionalzügen im MVV ist kostenpflichtig. Außer dem eigenen Ticket brauchen Sie eine Fahrrad-Tageskarte.
Fahrrad-Tageskarte | |
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Geltungsbereich | MVV-Gesamtnetz |
Geltungsdauer | Ab Entwertung bis zum nächsten Tag 6 Uhr |
Verkehrsmittel | S- und U-Bahnen sowie in den freigegebenen Regionalzügen |
Preise | 3,40 € |
Kauf | Automaten, Verkaufsstellen, HandyTicket, online kaufen |
Tipp | Mit dem Rad unterwegs |
Beachten Sie, dass die Mitnahme von Fahrrädern nur zu bestimmten Zeiten zugelassen ist. Es gelten diese Sperrzeiten:
Bitte die unterschiedlichen Sperrzeiten bei S- & U-Bahnen beachten!
Die Sperrzeiten gelten nicht für Gepäckwagen und Mehrzweckabteile der Regionalzüge.
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. In diesem kompakten Zustand brauchen sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. Die Sperrzeiten sind zu beachten.
In den S-Bahnen und in den Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge können Sie auch ein Tandem mitnehmen. Kaufen Sie dafür eine Fahrrad-Tageskarte und beachten Sie die Sperrzeiten.
Die Fahrradmitnahme in den freigegebenen Regionalzügen und S-Bahnen im MVV ist kostenfrei, sofern Sie für Ihre Fahrt eine BahnCard 100 nutzen. Für die Fahrradmitnahme in der U-Bahn ist weiterhin eine Fahrrad-Tageskarte zu lösen.