Wenn Sie im Landkreis Dachau wohnen, können Sie hier online einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges für folgende Schulen stellen:
Voraussetzung ist insbesondere, dass die jeweils nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.
Sie können den Antrag für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen stellen (Ausnahme: private Förderschulen). Für staatlich genehmigte Schulen besteht kein Anspruch auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges.
Bezüglich der Leistungsgewährung für Grund- und Mittelschulen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen des Merkblattes zur Antragstellung.
In einem weiteren Merkblatt finden Sie Informationen, die für die Antragstellung ab der Jahrgangsstufe 11 ff. wichtig sind.
Aus rechtlichen Gründen ist Ihre Unterschrift erforderlich. Deswegen muss der Antrag nach der Online-Antragstellung von Ihnen noch ausgedruckt und unterschrieben an der Schule abgegeben werden.