1. Allgemeines
(1) Für den Erwerb und die Nutzung des CheckIn-CheckOut-Systems (im Folgenden InOut-System oder MVVswipe genannt) der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (im folgenden MVV GmbH genannt), die im Namen und auf Rechnung des Verkehrsunternehmens Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH handelt, gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des MVV-Gemeinschaftstarifs in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(2) Die MVV GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. InOut-Service, Mobile-App) des IT-Dienstleister Mentz GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München, und des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH (im Folgenden LOGPAY genannt), Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(3) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Be-stimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
(4) Grundsätzliche Funktionsweise: Beim InOut-System handelt es sich um ein Smartphone-basiertes Vertriebssystem mit automatischer ex-post Fahrpreisberechnung. Anhand von Standortermittlungen (GPS) erkennt das Smartphone ein vom Kunden ausgelösten CheckIn, die mit Verkehrsmitteln, für die der MVV-Tarif gilt, zurückgelegte Strecke sowie den vom Kunden ausgelösten CheckOut. Das System berechnet im Anschluss auf Basis dieser Standortdaten den richtigen Fahrpreis der zurückgelegten Strecke (je nach Zonen und Mitfahrerzahl) im Hintergrund. Werden mehrere Fahrten pro Tag zurückgelegt, gilt ein Höchstpreis (MVV-Gemeinschaftstarif, B.I.2.2.8 Ziffer 4 Absatz 3). In der App ist dieser unter „Verwalten“ als „aktueller Tagesbestpreis gekennzeichnet“. Je nach Anzahl der Fahrten pro Tag wird das zuvor angelegte Zahlungsmittel des Kunden belastet.
(5) Ausgenommen vom InOut-System sind Verkehrsmittel außerhalb des MVV-Tarifs sowie MVV-On-Demand-Verkehre und der Bergbus. Die InOut-Fahrtberechtigungen gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrtberechtigungen nach dem InOut-System ausgeschlossen sind. Verlässt der Kunde das MVV-Tarifgebiet, führt dies zur automatischen Beendigung der Fahrtberechtigung mit der Rechtsfolge des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben, sofern der Kunde kein weiterführendes Ticket besitzt. InOut-Fahrtberechtigungen gelten nur für die 2. Klasse.
(6) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch. Es gilt die deutsche Fassung der AGB und der Datenschutzerklärung. Im Falle eines Widerspruches zwischen deutscher und englischer Sprachfassung hat die deutsche Fassung Vorrang.
(7) Für den Zeitraum des Beta-Tests wird zwischen der MVV GmbH und der Testperson eine vertrauliche Partnerschaft vereinbart. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Informationen, grafischen Elementen (z.B. Screenshots oder -videos) oder Inhalten ist ohne vorherige Zustimmung durch die MVV GmbH nicht gestattet.
2. Anmeldung (Eröffnung eines Kundenkontos)
(1) Um Tickets bzw. Fahrtberechtigungen im InOut-System der MVV GmbH erwerben zu können, muss der Kunde vor dem CheckIn-Prozess die nachfolgenden Daten in deutscher oder englischer Sprache wahrheitsgemäß und vollständig angeben:
(2) Die Eröffnung eines Kundenkontos für MVVswipe ist nur zulässig, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
(3) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Kunden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Es liegt weiter in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Zugang und die Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstes (InOut-System) ausschließlich durch den Kunden erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist die MVV GmbH unverzüglich zu informieren. Selbiges gilt für die unberechtigte Nutzung des InOut-Systems. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die mittels der Zugangsdaten bzw. eines unberechtigten Zugangs ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(5) Mit Registrierung für MVVswipe akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung (Checkbox).
(6) Im Registrierungsprozess kann der Kunde freiwillig der Nutzung von persönlichen Daten zur stetigen Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems (Marktforschung) sowie der Nutzerfreundlichkeit zustimmen (optionale Checkbox).
3. Erwerb und Nutzung Fahrtberechtigungen bzw. Tickets im InOut-System
(1) Im Verlauf des Buchungsvorgangs, jedoch vor dem CheckIn, können durch den Kunden bei Bedarf die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z.B. Mitfahrer) angegeben werden. Der Kunde gibt eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung zum Kauf eines InOut-Tickets ab, indem er den Swipe-Button nach rechts zieht bzw. „wischt“ („CheckIn“). Mit dem CheckIn akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung. Das Angebot zum Kauf des InOut-Tickets wird durch die MVV GmbH angenommen, indem die Fahrtberechtigung nach MVV-Tarif in der App in Form eines Barcodes zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser Fahrtberechtigung ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, alle Verkehrsmittel, für die der MVV-Tarif gilt, im gesamten MVV-Tarifgebiet zu nutzen. Den Beförderungsvertrag schließt der Fahrtgast jeweils mit dem bzw. den Verkehrsunternehmen, dessen Fahrzeug er nutzt.
(2) Um elektronische Fahrtberechtigungen im InOut-System über die App erwerben zu können, sind vom Fahrtgast folgende Bedingungen zu erfüllen:
(3) Das InOut-Ticket muss vor Fahrtbeginn erworben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitfahrer (z.B. Kinder). Die entsprechende Fahrtberechtigung ist sofort mit Bereitstellung des Barcodes gültig. Ein erfolgreich durchgeführter CheckIn-Vorgang und somit die Gültigkeit der Fahrtberechtigung werden auf dem Display des Mobilfunkgeräts durch die App als Barcode angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde in der App den Barcode für den aktiven CheckIn unter dem Menüpunkt MVVswipe aufrufen. Ist der CheckIn-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird dies auf dem Display des Mobilfunkgeräts durch die App entsprechend angezeigt. Nach Fahrtantritt erworbene InOut-Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
(4) Die Fahrtberechtigung ist so lange gültig, bis der Kunde den Swipe-Button auf dem App-Bildschirm nach links zieht („CheckOut“). Während der gesamten Fahrt (erster Einstieg und Ausstieg aus dem letzten Verkehrsmittel) und innerhalb der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (z.B. Sperrbereich der U-Bahnhöfe und S-Bahnhöfe) muss die Fahrberechtigung gültig sein. Falls der Kunde umsteigen muss, um seine Fahrt fortzusetzen, ist beim Umsteigen kein CheckOut und erneuter CheckIn notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den CheckOut-Vorgang durchzuführen. Mehrkosten, die einem Kunden durch einen nicht rechtzeitigen oder zu frühen (z.B. vor Verlassen des Sperrbereichs) CheckOut-Vorgang entstehen, sind nicht ersatzfähig. Möchte der Kunde einen CheckOut vornehmen, kann der Kunde prüfen, ob die richtige Endhaltstelle erkannt worden ist und ggf. nahegelegene Haltestellen suchen oder diese manuell anpassen. Der CheckOut erfolgt nach der oben beschriebenen „Wisch-Geste“ auf dem Bildschirm. In der App wird der erfolgreiche CheckOut angezeigt. Zudem ist in der App ersichtlich, welches Ticket sowie welcher Preis (z.B. Tagesticket M-2) aufgrund der zugrundeliegenden Fahrtdaten aktuell durch den Kunden erreicht werden.
(5) Erkennt das InOut-System mittels der im Mobilfunkgerät verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmaßlich nicht mehr auf der Reise befindet und der Kunde den CheckOut-Vorgang noch nicht durchgeführt hat, so meldet dies das InOut-System mittels Warnung auf dem Mobilfunkgerät und weist den Kunden darauf hin, dass er möglicherweise den CheckOut-Vorgang vergessen hat. Voraussetzung für das Anzeigen des Hinweises ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobilfunkgerät zulässt. Der CheckOut-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern die CheckOut-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Kunden, den CheckOut-Vorgang zum richtigen Zeitpunkt durchzuführen. Die Höchstfahrtdauer im MVV beträgt 300 Minuten ab Gültigkeitsbeginn, entsprechend erfolgt ein automatischer CheckOut durch das System, sofern sich der Kunde nicht innerhalb dieser Zeit selbstständig ausgecheckt hat.
(6) Das InOut-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium (gültiger Lichtbildausweis), welches auf die in der Fahrtberechtigung als Nutzer angegebene Person ausgestellt ist. Bei Mitfahrten (z.B. weiteren Erwachsenen) muss die in der Fahrtberechtigung angegebene Person stets mitfahren. Eine InOut-Fahrberechtigung ist aus Sicherheitsgründen an das beim Einchecken verwendete Endgerät gebunden. Die Nutzung der InOut-Fahrberechtigung ist ausschließlich mit dem Endgerät möglich, an welches das Ticket gebunden ist. Eine Übertragung der erworbenen InOut-Tickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.
(7) Das InOut-Ticket und ein gültiges Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollpersonal zur Kontrolle vorzuzeigen. Das InOut-Ticket ist auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren. Bei Deaktivierung der GPS-Berechtigung während der Fahrt erfolgt ein sofortiger CheckOut durch das System mit dem Entzug der Fahrtberechtigung. Systemeinstellungen, die die Ortungsfunktionalität in der MVV-App beschränken können (z.B. Energiespareinstellungen), sind währen der aktiven Nutzungszeit von MVVswipe nicht zulässig. Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcode) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Andere Dokumente (z.B. Screenshots) werden nicht als gültige Fahrkarte anerkannt. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des InOut-Tickets ist der Kunde verantwortlich. Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle keine InOut-Fahrberechtigung vorlegen (z.B. infolge technischer Störungen des Mobilfunkgeräts oder eines leeren Akkus etc.), gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrschein gemäß den Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder der unvollständigen Übertragung der Fahrtberechtigung ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Fall einer nachträglich fehlerhaften Doppelbuchung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
Thierschstraße 2
80538 München
E-Mail: kundendialog-swipe@mvv-muenchen.de
(8) Bei einer nachträglichen Vorlage im Falle einer Beanstandung gilt § 9 Absatz 6 der Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs entsprechend.
(9) Erstattung und Rücknahme von InOut-Tickets sind ausgeschlossen. Siehe auch Ziffer 4 und 5.
(10) Die MVV GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit des InOut-Systems für den Kauf von InOut-Tickets.
4. Berechnung des Ticketpreises beim InOut-System
(1) Der Ticketpreis eines InOut-Tickets ergibt sich aus den jeweils geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im InOut-System mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (CheckIn) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, CheckOut (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen CheckOut vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 300 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 4 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.
(2) Zur Nutzung des InOut-Tickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die mobile Datenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich die MVV GmbH hierüber in Textform zu informieren, damit diese eine Korrektur veranlassen kann.
(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen InOut-Tickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter www.mvv-muenchen.de einzusehen sind.
(6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von MVVswipe und den Erwerb von InOut-Tickets sind der Datenschutzerklärung von MVVswipe (hier) einsehbar.
(7) Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen. Die im Rahmen des Bestellvorgangs und der Nutzung des InOut-Systems ggf. entstehenden Telekommunikationskosten trägt der Kunde. Hat der Kunde bei dem Kauf eines InOut-Tickets als Zahlungsmittel seine Kreditkarte oder Paypal hinterlegt, so wird durch LOGPAY beim ersten „CheckIn“ eines Tages automatisch eine Autorisierung in Höhe von zehn (10) Euro als Sicherheit vorgenommen (siehe auch Ziffer 7).
5. Stornierung und Erstattung beim InOut-Ticket
(1) Die Stornierung, die Rückgabe oder der Widerruf einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich, da InOut-Tickets nach dem CheckIn sofort zur Nutzung gültig sind. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein CheckOut zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein CheckOut an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.
(2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch das InOut-System ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per E-Mail an kundendialog-swipe@mvv-muenchen.de zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass dem Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.
(3) Die MVV GmbH hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die MVV GmbH auf maximal 90 Tage verlängert werden. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung (hier) zu entnehmen. Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.
(4) Sofern die MVV GmbH aufgrund von Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden, Fehler in der Abrechnung feststellt, ist unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vorzunehmen und der Kunde hierüber unverzüglich zu informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch den Finanzdienstleister LOGPAY auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.
6. Kündigung des Kundenkontos
(1) Der Kunde kann sein Kundenkonto für MVVswipe gegenüber der MVV GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an kundendialog-swipe@mvv-muenchen.de oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt. Die MVV GmbH kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt ebenfalls, wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.
(2) Zur außerordentlichen Kündigung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die MVV GmbH insbesondere berechtigt, wenn
Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung können mit sofortiger Wirkung keine InOut-Fahrtberechtigungen oder daraus entstehende InOut-Tickets mehr gekauft oder genutzt werden.
(4) Die MVV GmbH ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
(5) Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung des Kundenkontos unberührt.
7. Zahlarten und Abrechnung
(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
(2) Der Kunde kann für Bestellungen im InOut-System zwischen folgenden Zahlarten wählen:
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Die MVV GmbH behält sich vor, die Auswahl an Zahlarten zu ändern. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(3) Beim ersten CheckIn-Vorgang eines Tages wird ein Reservierungsbetrag von zehn (10) Euro auf dem vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittel nach Ziffer 4 Abs. 7 hinterlegt. Sobald die Fahrten abgeschlossen sind, wird der Tagespreis berechnet. Liegt dieser Betrag über zehn (10) Euro, wird der Reservierungsbetrag sowie der Rest abgebucht. Liegt der Betrag unter zehn (10) Euro, wird nur der tatsächliche Tagespreis abgebucht.
8. Einzug
(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die MVV-App nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
9. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Diese Zahlart kann nur bei einer vorherigen Registrierung für MVVswipe (Eröffnung eines Kundenkontos) in der MVV-App der MVV GmbH genutzt werden. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der MVV-App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigterweise vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(4) Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
(5) Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
10. Zahlung per Kreditkarte
(1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und AMEX möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
(3) Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
(4) Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein standardisierter Betrag autorisiert. Die Höhe beträgt bei InOut-Tickets zehn (10) Euro, die bei der ersten Fahrt eines Tages anfällt. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet, und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
(6) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
(7) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
11. Zahlung per PayPal
(1) Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein standardisierter Betrag autorisiert. Die Höhe beträgt bei InOut-Tickets zehn (10) Euro, die bei der ersten Fahrt eines Tages anfällt. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet, und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
12. Zahlung per Apple Pay
(1) Für die Bezahlung mittels Apple Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App Apple Pay als Zahlart aus. Bei Fahrtantritt muss der Kunde einen vorab von der MVV festgesetzten Reservierungsbetrag bestätigen. Der am Ende eines Abrechnungszyklus ermittelte Preis (Höchstpreis nach Ziffer 1 Abs. 4) wird durch die LOGPAY automatisch eingezogen.
13. Zahlung per Google Pay
(1) Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App Google Pay als Zahlart aus. Bei Fahrtantritt muss der Kunde einen vorab von der MVV festgesetzten Reservierungsbetrag bestätigen. Der am Ende eines Abrechnungszyklus ermittelte Preis (Höchstpreis nach Ziffer 1 Abs. 4) wird durch die LOGPAY automatisch eingezogen.
14. Haftung
(1) Die MVV GmbH haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MVV GmbH zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften die Kundenvertragspartner nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der MVV GmbH. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Die Haftungsbegrenzung des Absatzes 1 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Kundenvertragspartner.
(3) Die MVV GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des eigentlichen Beförderungsvertrages das Verkehrsunternehmen ist, dessen Fahrzeug der Kunde jeweils nutzt. Die Beförderung erfolgt ausschließlich gemäß den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verbünde bzw. des die Transportleistung ausführenden Unternehmens. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der MVV GmbH wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag mit einem befördernden Verkehrsunternehmen erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.
(4) Die MVV GmbH gewährleistet nicht, dass die InOut-Funktion dauerhaft, ununterbrochen und störungsfrei funktioniert. Eine Unterbrechung oder Störung der InOut-Funktion kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Erwerbs der elektronischen Fahrtberechtigung führen. Für Schäden, die sich aus einer solchen Nichtverfügbarkeit ergeben, besteht kein Ersatzanspruch gegen die MVV GmbH. Der Kunde hat sich vor Fahrtantritt von der Gültigkeit seiner Fahrtberechtigung zu überzeugen; im Zweifelsfall ist ein Ticket über andere Vertriebskanäle zu kaufen.
(5) Ansprüche für eine Haftung aus zwingendem nationalem Recht bleiben unberührt.
(6) Diese Regelungen gelten unbeschadet der allgemeinen Regelungen zur Haftung der Verkehrsunternehmen im Rahmen der Beförderung.
(7) Für die Nutzung von InOut-Fahrberechtigungen und daraus entstehenden Tickets ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen, die MVV GmbH und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen sie keine Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegt.
(8) Der gesamte Schriftverkehr ist an die MVV GmbH zu richten.
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
Thierschstraße 2
80538 München
15. Sperrung
(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich per E-Mail an kundendialog-swipe@mvv-muenchen.de oder über das MVV-Kundentelefon (089 / 41 42 43 44) zu melden. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die MVV GmbH unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Nutzung des InOut-Systems sofort gesperrt wird.
(2) Stellt ein Verkehrsunternehmen oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine E-Mail durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem Kundenkonto erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
(3) Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird das Kundenkonto des Kunden gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch den Finanzdienstleister über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können für den Kunden Kosten, wie etwa Mahngebühren, entstehen.
16. Marktforschung
Durch das InOut-System wird eine neue Technologie zur Erfassung der Reisedaten zur ex-post Fahrpreisermittlung umgesetzt. Zur stetigen Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems sowie der Nutzerfreundlichkeit kann die MVV GmbH Marktanalysen (Marktforschung) durchführen (lassen). Die Ansprache des Kunden erfolgt als freiwilliger Aufruf entweder in der App oder über die bei der Registrierung freiwillig zur Nutzung von Marktforschungszwecken freigegebenen E-Mail-Adresse.
17. Rechtliche Vorgaben zur Streitbeilegung
(1) Die MVV GmbH informiert gemäß § 36 f. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
(2) Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.