Preisanpassung

Meldung vom 23.06.2008
Im Durchschnitt steigen die Preise um 3,8 Prozent.
Unverändert bleiben die Übergangsregelungen:
Tarifanpassung unvermeidbar
Aufgrund der Kostensteigerungen, insbesondere im Energiebereich, waren die Verkehrsunternehmen im MVV gezwungen, diese Preissteigerung an ihre Fahrgäste weiterzugeben. Aus diesem Grund werden die MVV-Fahrpreise zum 1. Juli moderat angehoben.
Mit den neuen Preisen kann sich der MVV im Vergleich zu den Tarifen anderer Millionenstädte jedoch immer noch sehen lassen - und das, obwohl das Leistungsangebot in München meist deutlich besser ist.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Die Preise der Tageskarten bleiben unverändert.
- Eine Fahrt durch ganz München mit Streifenkarte kostet künftig 2,20 Euro statt 2,10 Euro, eine Kurzstreckenfahrt 1,10 statt bisher 1,05 Euro.
- Der Streifenpreis für Kinder wird um 5,8 Prozent angehoben. Da der Preis damit identisch mit der Erwachsenen-Streifenkarte ist, entfällt die gesonderte Streifenkarte für Kinder. Die bisherige Streifenkarte für Erwachsene wird damit zur praktischen Allround-Streifenkarte für die ganze Familie.
- Der Fahrpreis der Einzelfahrkarte für Kinder steigt um 10 Cent auf nun 1,20 Euro. Eine geringere Anhebung war nicht möglich, da die Automaten keine 5-Cent-Münzen verarbeiten können.
- Der Preis einer Monatskarte für ganz München (IsarCard für 4 Ringe) wird um 2,30 Euro auf 60 Euro angepasst.
- Die IsarCard9Uhr wird für den Innen- oder Außenraum künftig 45 statt bisher 44 Euro kosten. Damit fiel die Anhebung moderater aus und macht das Angebot für alle, die nicht in der Hauptverkehrszeit fahren müssen, attraktiver.
Im Durchschnitt steigen die Preise um 3,8 Prozent.
Unverändert bleiben die Übergangsregelungen:
- Die Einzel- und Streifenkarten können noch drei Monate über den Änderungstermin hinaus genutzt oder gegen Aufzahlung umgetauscht werden – in diesem Fall also bis längstens 30.09.2008.
- Fahrkarten, die nicht aufgebraucht werden, können gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 2,00 in den Kundencentern von MVG und S-Bahn München zur Erstattung eingereicht werden – und zwar auch über den 30.09.2008 hinaus.
